Am 09.05.2019 hat der Deutsche Bundestag Änderungen Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierungen für den deutschen Markt verabschiedet.
Die Änderungen umfassen:
- Genussrechte sind in die erweiterte Prospektbefreiung mit eingeschlossen
- Erhöhung der Obergrenze ohne Prospekt auf 6 Mio. Euro
- Erhöhung der an das Zweifache des monatlichen Nettoeinkommens anknüpfenden Einzelanlageschwelle auf maximal 25.000 €.
- Ergänzung der Mindestangaben des Vermögensanlagen-Informationsblatts um Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung bei Vermögensanlagen zur Immobilienfinanzierung (VIB Punkt 12.)
- Beschränkung der Berechnungsgrundlage für den Schwellenwert der Schwarmfinanzierungsausnahme (6 Mio.€) auf tatsächlich platzierte und noch nicht vollständig getilgte Vermögensanlagen
- Befreiung von GmbH & Co. KGs von den Einzelanlageschwellen der Schwarmfinanzierungsausnahme (bis 25.000 €), vorausgesetzt es sind keine Publikums-GmbH & Co. KGs
- Erweiterung der Vorschrift zur nicht erlaubten Verflechtung von Crowdfunding-Plattformen und Emittenten auf Fälle der Emittentenbeeinflussung durch die Plattform, d.h. es darf keine Verbundenheit von Plattform und Emittent geben.
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